Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

Sämmtliche Arbeiten sind gut und dauerhaft, ohne Prunk, mit entsprechend geringem Auf- wande auszuführen. Das Amt wird beauftragt, die Akten über die Brunnen- wasserleitung aus der Registra- tur zu erheben und dem Referen- ten zur weiteren Veranlas- sung zu übergeben, was auch mit den Speisennormalien zur zeitgemäßen Abänderung zu geschehen hat. Der Unterständler Jakob Luken- eder endlich ist mittelst Rath- schlag vom Hause zu entfernen, weil derselbe seines Wichshandels- wegen den Aufenthalt wochenlange nicht benützt, und seine Kammer einem Dürftigeren überlassen werden kann. Die nach Gemeinderathsbeschluß vom 13. Merz l.J. bereits ver- faßten Instruktionen wozu nunmehr auch die für den Referenten der Stiftungen und der Herren Inspizienten und Obmänner, die nicht schon mit einer solchen betheilt sind, gehören sind dem Gemeinderathe zur

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