des Ersteren die Mittheilung zu erlassen, daher die Setzung eines Sparherdes der zugleich die Gemeinstube heitzt, die Herrichtung eines heizbaren Zimmers für Irrsinnige, die Adaptirung der großen Kammer zu einem heitzbaren, Siechenzimmer, dann der Ver- putz des Thurmes und der Hauptmauer und die Repara- tur des kleinen Gewölbes, beim Eingange von der Strasse genehmigt und diese Herstel- lungen im Regiewegen aus- zuführen sind. Unter Einem sind obener- wähnte Herrn zu ersuchen die Herstellungen zu ver- anlassen und zu überwachen, allwochentlich die Wochenlisten mit Aufführung der Arbeiten, der Arbeitszeit und des Lohnes zur Zalungsanweisung vor- zulegen und über die übri- gen Arbeiten früher mit den Herstellern zu akkordiren, und nach geschehener Lieferung hieramts die Conten zu überreichen.
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