Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

Gemeinderäthen, welche die Mitsperre an den Kassen haben. Der Gemeinderath genehmigt diese Anträge einhellig und spricht dem Herrn Referenten für die mühevolle Zusammenstellung dieser für die Verwaltung des Mildenversorgungsfondes so wichtigen Direktiven seine Anerkennung aus. ad Z. 953. Betreffend die Gebrechen im Sondersiechenhause und die Entwerfung einer Instruktion für die Hausinspizienten daselbst. Vortrag Nachdem nach dem anliegenden Comißions Protokolle vom 3. Febr. 1860 Z. 953 die Bau- und anderen Gebrechen im Sondersiechenhause erhoben und deren Abhilfe laut Sitzungsprotokoll vom 13. Merz l.J. von dem Gemeinderathe beschlossen wurde, so ist dieser Beschluß nunmehr in Vollzug zu setzen. Es wird demnach das Amt angewiesen, an dem Herrn Gemeinderath Vögerl und Inspizienten Hofmann, u.z. zu Handen

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