Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

Gemeinderäthen, welche die Mitsperre an den Kassen haben. Der Gemeinderath genehmigt diese Anträge einhellig und spricht dem Herrn Referenten für die mühevolle Zusammen- stellung dieser für die Ver- waltung des Mildenversorgungs- fondes so wichtigen Direktiven seine Anerkennung aus. ad Z. 953. Betreffend die Gebrechen im Sondersiechenhause und die Entwerfung einer Instruktion für die Hausinspizienten da- selbst. Vortrag Nachdem nach dem anliegenden Comißions Protokolle vom 3. Febr. 1860 Z. 953 die Bau- und anderen Gebrechen im Sondersiechenhause erhoben und deren Abhilfe laut Sitzungsprotokoll vom 13. Merz l.J. von dem Gemeinde- rathe beschlossen wurde, so ist dieser Beschluß nunmehr in Vollzug zu setzen. Es wird demnach das Amt angewiesen, an dem Herrn Gemeinderath Vögerl und In- spizienten Hofmann, u.z. zu Handen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2