über den Realitätenwerth und über die in den Verschie- denen Häusern befindlichen Fahrnisse und Geräthschaften anzuschließen. Alle dem Fonde und den Stiftungen gehörigen öffent- lichen und Privat-Obligationen müssen bei der Gemeindevor- stehung gegen Erlagscheine, welche dem Amte von der Depositen-Commission auszustel- len sind, deponirt sein. Veränderungen mit den Schuldpapieren, neuere Legate, so wie beabsichtigte Ankäufe von Staatspapieren oder Geldanlagen bei der Sparkasse oder bei Privaten müssen dem Gemeinderathe zur Kenntniß gebracht werden, und ist dazu die Bewilligung der hohen kk. Statthalterey nachzusuchen. Die Kassen des Milden Vers. Fon- des und der Stiftungen befinden sich im städt. Kassaamte. Die Depositen Comißion be- steht aus dem Herrn Bürger- meister und zweier Herren
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