Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

über den Realitätenwerth und über die in den Verschiedenen Häusern befindlichen Fahrnisse und Geräthschaften anzuschließen. Alle dem Fonde und den Stiftungen gehörigen öffentlichen und Privat-Obligationen müssen bei der Gemeindevorstehung gegen Erlagscheine, welche dem Amte von der Depositen-Commission auszustellen sind, deponirt sein. Veränderungen mit den Schuldpapieren, neuere Legate, so wie beabsichtigte Ankäufe von Staatspapieren oder Geldanlagen bei der Sparkasse oder bei Privaten müssen dem Gemeinderathe zur Kenntniß gebracht werden, und ist dazu die Bewilligung der hohen kk. Statthalterey nachzusuchen. Die Kassen des Milden Vers. Fondes und der Stiftungen befinden sich im städt. Kassaamte. Die Depositen Comißion besteht aus dem Herrn Bürgermeister und zweier Herren

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