Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

Die Aufnahme in den Unter- stand in die Versorgungshäu- ser beantragt der Referent im Gemeinderathe, kann aber in außerordentlichen Fällen dieselbe auch allsogleich bewilligen. ad e. Die Rechnungsführung des Mild. Vers. Fondes betreffend die Rechnung des Mild. Vers. Fondes, wie auch der übrigen Stiftungen wird von dem jeweili- gen Stadtkassier nach den allge- meinen, und den für die Stiftungen insbesonders bestehenden Vor- schriften geführt, und bis zu Ende des Solarjahres dem Gemeinde- rathe nach vorangegangener Revision vorgelegt und von diesem einem Comite, bestehend aus 4 Gemeinderäthen zur Prü- fung zugewiesen. Nach dieser Prüfung ist dieselbe und den allfälligen Bemerkung gen, welche in einem Protokolle aufgenommen, dem Gemeinderathe bekannt zu geben sind, an die kk. Prov. Staatsbuchhaltung in Linz zur Hauptrevision einzu- senden. Der Rechnung ist ein Inventar

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