vierteljährige Kündigung aufzunehmen, welches die Geschäfte eines Amtsdieners und Hausmeisters gegen eine jährliche Löhnung von fl 200 ÖW samt Amtskleidung und die dem früheren Hausmeister zugewiesenen Naturalbezüge zu verrichten hat, und wolle die löbliche GemeindeVorstehung mit der Durchführung dieses Beschlußes betrauen.Einhellig nach dem Antrage. 3333. Auszug aus dem Gewerbs Register für den Stadtbezirk Steyr über die im Monate Mai l.J. erfolgten Anmeldungen freier Gewerbe. Vortrag. Um den löbl. Gemeinderath in steter Uebersicht der seit Aktivirung der neuen Gewerbe Ordnung erfolgenden Anmeldungen freier Gewerbe und der Verleihung von GewerbsConzessionen zu erhalten, werde ich mir erlauben, allmonatlich das Ergebnis der dießbezüglichen Amtshandlungen in Vortrag zu bringen. Im Monate Mai l.J. wurden
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