Kreisgericht untergebracht und hiedurch ermöglicht werde, daß die k.k. Haupt- und Unterrealschule ihrem früheren Standpunkte in dem Exjesuitengebäude zurück gegeben wurde. Bei den nun im Zuge befindlichen wichtigen Verhandlungen über die Regelung der städt. Schulen, und der hiemit im innigen Zusammenhange stehenden Frage über die künftige Erweiterung der Unterrealschule durch Errichtung eines III. Jahrganges als selbstständigen Schule, wird in Erwägung des für die industriellen und commerzielen Verhältnisse der Stadtgemeinde gefühlten Bedürfnisses und in Anbetracht der in der Gewerbe-Ordnung vom 20. Dezbr. 1859 für die Förderung der gewerblichen Bildung vorgeschriebenen Fachschulen der Antrag gestellt, es sey die entworfene diesen Verhältnissen nach allen Richtungen entsprechende Darstellung zum Behufe der Wiederversetzung der hiesigen Haupt- und Unterrealschule in das Exjesuitengebäude, und die Zuweisung der vom Schul-Standpunkte
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2