Kreisgericht untergebracht und hiedurch ermöglicht werde, daß die k.k. Haupt- und Unterrealschule ihrem früheren Standpunkte in dem Exjesuitengebäude zurück gegeben wurde. Bei den nun im Zuge befindlichen wichtigen Verhandlungen über die Regelung der städt. Schulen, und der hiemit im innigen Zusammen- hange stehenden Frage über die künftige Erweiterung der Un- terrealschule durch Errichtung eines III. Jahrganges als selbst- ständigen Schule, wird in Erwägung des für die industriellen und commerzielen Verhältnisse der Stadtgemeinde gefühlten Bedürf- nisses und in Anbetracht der in der Gewerbe-Ordnung vom 20. Dezbr. 1859 für die Förderung der gewerblichen Bildung vor- geschriebenen Fachschulen der Antrag gestellt, es sey die entworfene diesen Ver- hältnissen nach allen Richtungen entsprechende Darstellung zum Be- hufe der Wiederversetzung der hiesigen Haupt- und Unterrealschule in das Exjesuitengebäude, und die Zuweisung der vom Schul-Standpunkte
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