Ratsprotokoll vom 15. Juni 1860

gänzlich aufgelassen werden könnte, ist sehr zu befürchten. Daß aber eine solche technische Schule in Steyr bestehe, ist aus den eingangs erwähnten Gründen absolut nothwendig, ja ist auch eine nothwendige Vorbedingung und ein unerläßlicher Anlehnungspunkt der für die nachträgliche und die spezielle Ausbildung so nothwendigen Gewerbs-Handelsund anderweitigen, im neuen Gewerbegesetze angeordneten Fachschulen. Es ist aber diese Errichtung eben den oben erwähnten drohenden Verhältnisse wegen in möglichst kurzer Frist, wo möglich bis zum 1. Oktober d. Jahres, dringend nothwendig. – Wie der gegenwärtig bedrängten Lage des Staatsschatzes ist nun nicht zu erwarten, daß diese beabsichtigte Vergrößerung unserer hiesigen technischen Lehranstalt aus Staatsmitteln gewährt werden könne. Somit erübrigt der Stadtgemeinde Steyr nur der einzige Ausweg,

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