Grund neben der Frauenstiege, so weit er Eigenthum der Stadt- gemeinde ist, ihm und seiner mitbesitzenden Ehegattin Rosalia Landerl gegen einen jährlichen Pachtzins von Einen Gulden Ö.W. auf Lebenszeit zur pacht- weisen Benützung überlassen werde, und daß hierüber auf seine Kosten ein eigener Pacht- Vortrag errichtet werde, so bald die Herstellung des Kanals seinerseits erfolgt sein wird. 5. Die Vertretter der Stadtge- meinde verpflichten sich unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung gegen Herrn Leopold Landerl demselben den sohin abplanirten städtischen Grund unter erwähnter Be- dingung pachtweise zu über- lassen, und bedingen sich, daß selber immer in reinlichen Zu- stand, und wo möglich mit Bäumen bepflanzt erhalten werde. Wolle der Gemeinderath diesen kommißionellen Bestimmungen die Genehmigung ertheilen. Einhellig genehmigt. 3087. Kostenanschlag über Herstellung
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