Bauplanes rücksichtlich der Errichtung des Ploberger'schen Schlachthauses gebunden. 3. Die Vertretter der Stadtgemeinde machen sich im Nahmen der Gemeinde, jedoch mit Vorbehalt der gemeinderäthlichen Ratifikation verbindlich, dem Herrn Leopold Landerl die zur Eindeckung dieses Kanales nothwendigen Decksteine von den auf der Stadtmauer von dem Rathhause abwärts bis zum Thor des Kreisamtsgebäudes befindlichen Deckplatten unentgeldlich zu überlassen. Jedoch bleibt es dem Herrn Leopold Landerl unbenommen, die Deckung des Kanals mit anderen vorschriftsmäßigen Steinmateriale zu bewerkstelligen, ohne das Eigenthum auf die überlassenen Deckplatten hiedurch zu verlieren. 4. Herr Leopold Landerl macht sich jedoch zur ausdrücklichen Bedingung, daß der nach erfolgter Kanal Eindeckung und Abplanirung erzielte
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