Bauplanes rücksichtlich der Errichtung des Ploberger'schen Schlachthauses gebunden. 3. Die Vertretter der Stadt- gemeinde machen sich im Nah- men der Gemeinde, jedoch mit Vorbehalt der gemeinde- räthlichen Ratifikation ver- bindlich, dem Herrn Leopold Landerl die zur Eindeckung dieses Kanales nothwendigen Decksteine von den auf der Stadtmauer von dem Rath- hause abwärts bis zum Thor des Kreisamtsgebäudes befindlichen Deckplatten un- entgeldlich zu überlassen. Jedoch bleibt es dem Herrn Leopold Landerl unbenommen, die Deckung des Kanals mit anderen vorschriftsmäßigen Steinmateriale zu bewerk- stelligen, ohne das Eigenthum auf die überlassenen Deck- platten hiedurch zu verlieren. 4. Herr Leopold Landerl macht sich jedoch zur ausdrück- lichen Bedingung, daß der nach erfolgter Kanal Eindeckung und Abplanirung erzielte
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