von der Stadtgemeinde Steyr zu beanspruchen außer jener die in diesem Comißionsproto- kolle ausdrücklich erwähnt ist, derart herstellen und aus- führen zu lassen, daß keine wie immer gearteten Nach- theile in öffentlicher Rücksicht oder in Hinsicht der Anrainer hiedurch entstehen. 2. Herr Franz Ploberger macht sich verbindlich, dem Herrn Leopold Landerl zum Behufe der Herstellung dieser Kanal- Ein- resp. Ueberdeckung und beziehweise der hiernach noth- werdenden Planirung dieses Platzes sowol das sämtliche Schotter- und Erdmateriale auf den Platz zu liefern, als auch die sohinige Plani- rung desselben unter Mithaftung des Baumeisters Herrn Anton Pichler auf seine Kosten herzustellen. Die Mithaftung des Herrn Anton Pichler ist selbstverständlich an die planmäßige Ausführung des kommißionell verhandelten
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