Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes sind vollkommen begründet und es dürfte die Annahme der von den Herrn Gesuchsteller vorgebrachten Motive keinem Anstande un- terliegen. Jedem der Herren Gesuchsteller kommt der § 41 lit. C rücksichtlich des überschrittenen sechzigsten Lebensjahres zu statten, und beruft sich insbesondere Herr Roman von Jäger auf seine aerztlich bestättigte Schwerhörig- keit, Herr Johann Nutzinger auf den Umstand, daß er, weil in den Gemeindeverband der Stadt Linz aufgenommen, aufgehört habe, ein Mitglied dieser Gemeinde zu sein, – endlich Herr Johann Eysn auf sein bekanntes Augenleiden. Demgemäß wird die Annahme dieser Enthebungsgesuche mit dem Bemerken beantragt, es seien diese Gesuche der hohen k.k. Statthalterey zur Genehmigung der beantragten Enthebung mit der Bitte in Vorlage zu bringen, hochselbe
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