Eine zifferrichtige Liquidation des Aktiv- und Passiv-Standes des städte, Haushaltes, woaraus sich die finanzielle Lage der Gegen- wart unzweifelhaft ergibt, um zu vermeiden, daß ein unbekanntes Defizit fortwärend störend auf den Gebahrungsvorgang ein- wirkt, um für das nächste Ver- waltungsjahr den Voranschlag annähernd richtig abfassen zu können. Vollständiger Abschluß mit der Vergangenheit, resp. Deckung oder Tilgung des liquidirten Defizits, das aus der kurrenten Einnahme des Verwaltungsjahres nicht zu beschaffen ist. Strenge Einhaltung der Ansätze des Voranschlages unter Fest- stellung einer Ordnung in Behandlung aller die Gemeinde- kasse berührenden Angelegenheiten, daß eine stete Evidenz der für die Gemeinde bestehenden Verbind- lichkeiten ersichtlich, und bei den complicirten Anforderungen die ge- naue Zuhaltung der angewiesenen Zah- lungen anstandslos an der Casse erfolgen kann. Die endgiltige Anordnung zum Behufe jeder nachträglich zur
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