Eine zifferrichtige Liquidation des Aktiv- und Passiv-Standes des städte, Haushaltes, woaraus sich die finanzielle Lage der Gegenwart unzweifelhaft ergibt, um zu vermeiden, daß ein unbekanntes Defizit fortwärend störend auf den Gebahrungsvorgang einwirkt, um für das nächste Verwaltungsjahr den Voranschlag annähernd richtig abfassen zu können. Vollständiger Abschluß mit der Vergangenheit, resp. Deckung oder Tilgung des liquidirten Defizits, das aus der kurrenten Einnahme des Verwaltungsjahres nicht zu beschaffen ist. Strenge Einhaltung der Ansätze des Voranschlages unter Feststellung einer Ordnung in Behandlung aller die Gemeindekasse berührenden Angelegenheiten, daß eine stete Evidenz der für die Gemeinde bestehenden Verbindlichkeiten ersichtlich, und bei den complicirten Anforderungen die genaue Zuhaltung der angewiesenen Zahlungen anstandslos an der Casse erfolgen kann. Die endgiltige Anordnung zum Behufe jeder nachträglich zur
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