Oberlehrer Jakob Irk mittelst Dekret, das Kassaamt aber rathschlägig mit der Weisung zu verständigen, daß alle älteren Bezüge des Oberlehrers, Irk vom 1. Jänner 1860 eingestellt sind, dagegen der Gehalt desselben mit 450 fl die obigen Pauschalbeträge mit 221 fl Zusammen mit 671 fl vom 1. Januar 1860 angefangen in vierteljährigen Raten und zwar im Betrage von 167 fl 75 xr gegen Quittung aus zu zalen sind. Ferner wird das Kassaamt angewiesen, an den Oberlehrer Irk auszuzalen: Dessen Besoldung für die Monate November und Dezember 1859 mit 29 fl 55 xr die Besoldung der beiden Unterlehrer für diese zwey Monate mit 10 fl 50 xr den Ersatz für Nichtzalende für eben diese zwei Monate mit 8 fl 24 ½ xr dann bei der quartalweise stattfindenden Abfuhr des Schulgeldes die 10% Remuneration. Das Kassaamt erhält unter Einem den Auftrag, zu veranlassen, daß die nunmehr geregelten
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2