Oberlehrer Jakob Irk mittelst Dekret, das Kassaamt aber rathschlägig mit der Weisung zu verständigen, daß alle älteren Bezüge des Oberlehrers, Irk vom 1. Jänner 1860 ein- gestellt sind, dagegen der Gehalt desselben mit 450 fl die obigen Pauschalbeträge mit 221 fl Zusammen mit 671 fl vom 1. Januar 1860 angefan- gen in vierteljährigen Raten und zwar im Betrage von 167 fl 75 xr gegen Quittung aus zu zalen sind. Ferner wird das Kassaamt an- gewiesen, an den Oberlehrer Irk auszuzalen: Dessen Besoldung für die Monate November und Dezember 1859 mit 29 fl 55 xr die Besoldung der beiden Unter- lehrer für diese zwey Monate mit 10 fl 50 xr den Ersatz für Nichtzalende für eben diese zwei Monate mit 8 fl 24 ½ xr dann bei der quartalweise stattfindenden Abfuhr des Schul- geldes die 10% Remuneration. Das Kassaamt erhält unter Einem den Auftrag, zu veran- lassen, daß die nunmehr geregelten
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