Ratsprotokoll vom 23. Mai 1860

4. Die abzuführenden Schulgelder hat das Kassaamt in Empfang zu nehmen und in der Schulkosten- rechnung durchzuführen. 5. Als Schulbedürfnisse geneh- migt der Gemeinderath nach- folgende Beträge und zwar: a. für Schreibmaterialien zum Amtsgebrauche, für Prämien- bücher, Bilder, Fleißscheine, Kerzen, Späne etc. für vier Lehrzimmer zusammen. 76 fl b. 28 Klafter 30" weiche Brenn- scheiter für die 4 Lehrzimmer und die Sonntagsschule. c. für Holzspalterlohn 25 fl d. für Reinhaltung, Einheitzung und Säuberung der Schulloka- litäten, dann für verschiedene andere Verrichtungen, die einem Schuldiener obliegen, den Pau- schalbetrag zur Haltung einer Magd mit 120 fl Zusammen 221 fl e. für die Schulgeld Einhebung eine 10 % tige Remuneration, welche bei der quartalweisen Ab- fuhr auszuzalen und zu ver- rechnen ist. Von diesen Maßregeln ist der

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