Ratsprotokoll vom 23. Mai 1860

4. Die abzuführenden Schulgelder hat das Kassaamt in Empfang zu nehmen und in der Schulkostenrechnung durchzuführen. 5. Als Schulbedürfnisse genehmigt der Gemeinderath nachfolgende Beträge und zwar: a. für Schreibmaterialien zum Amtsgebrauche, für Prämienbücher, Bilder, Fleißscheine, Kerzen, Späne etc. für vier Lehrzimmer zusammen. 76 fl b. 28 Klafter 30" weiche Brennscheiter für die 4 Lehrzimmer und die Sonntagsschule. c. für Holzspalterlohn 25 fl d. für Reinhaltung, Einheitzung und Säuberung der Schullokalitäten, dann für verschiedene andere Verrichtungen, die einem Schuldiener obliegen, den Pauschalbetrag zur Haltung einer Magd mit 120 fl Zusammen 221 fl e. für die Schulgeld Einhebung eine 10 % tige Remuneration, welche bei der quartalweisen Abfuhr auszuzalen und zu verrechnen ist. Von diesen Maßregeln ist der

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