Vortrag. Mit Beschluß des leitenden Comités wurde über die Anforderungen des Oberlehrers Irk und zur endlichen Regelung seiner Bezüge am 10. d.Mts. eine Berathung gehalten, worin sich die anwesenden Comité Mitglieder Herr Bürgermeister Haller und Gemeinderäthe Lechner, Dr. Spängler und Millner dahin geeiniget haben, folgende Anträge zu unterbreiten und zwar: 1. Der Gemeinderath beschließt, daß der Beschluß desselben ddto 20. Merz d.J. Z. 27 aufrecht erhalten werde, und daß demnach das Schulgeld von der AicheterHauptschule vom 1. Jänner 1860 angefangen zu verrechnen und abzuführen sey. Die weiteren Bezüge für den Oberlehrer sind vom obigen Tage einzustellen. Dagegen aber hat der neue Gehalt des Oberlehrers und dessen neu geregelten Bezüge vom 1. Januar an zu beginnen. 2. Hat der Oberlehrer das Schulgeld vierteljährig, das ist am 31. Merz, 30. Juni, 31. September
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