Zalung erhält. Bei Herstellung für das Amt vertritt die Bestätigung desselben die Stelle der komißionellen Bemerkung, und ist der obige Vorgang im Uebrigen gleichfalls maßgebend. Bei genauer Beachtung dieses Verfahrens sind die Gemeinde-Vorstehung so wie sämtliche Organe der Gemeinde stets in der Lage die für den städt. Haushalt so wichtige Uebersicht über alle Anschaffungen so wie über bereits erfolgten oder noch bevorstehenden Geldausgaben nach der akkordirten Ziffer sich zu verschaffen. Wolle demnach dieses Verfahren in Hinkunft zur Vorschrift gemacht und dieserwegen die geeignete Verfügung getroffen werden. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. II Section Reft. Herr Gemeinderath Lechner. 2598. Referent relationirt über den Befund der Kirchen und Stiftungsfonde, so wie der städtischen und Armen Institutskasse bei der stattgehabten Scontrirung aus Anlaß der Resignation
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