Ratsprotokoll vom 23. Mai 1860

Baureferenten, ferners vom Bürgermeister und einem Beamten gefertiget, und hierauf der mit den gleichen Rubriken versehenen und ausgefüllte und mit den gleichen Unterschriften versehene juxtirte Theil des Protokolles aus selbem ausgeschnitten und dem kontrahirenden Lieferanten behändiget. Nach erfolgter Herstellung wird bei bauämtlichen Geschäften unter Zuziehung eines Beamten, und der bei Akkorde anwesend gewesenen Gemeinde Organe — wenn nicht der Gemeinderath eine Collaudirungs Comißion abordnet, — nach gewissenhafter Prüfung und Besichtigung die richtige Herstellung auf der in Handen des Herstellers befindlichen Blanquette kommissionell bestätiget, diese kommissionelle Besichtigung im Protokolle ämtlich bemerkt, wornach der Lieferant auf Grund seiner im Amte abgegebenen Blanquette, die mit der Zalungs Anweisung versehen im Kassaamte als Kassabeleg zu verbleiben hat, von letzteren die

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