Amte hat, wenn es sich um bauämtliche Anschaffungen handelt, immer der Bauamts-Inspizient und bei den vom Bauverwalter angezeigten, auch dieser oder der Baureferent anwesend zu sein. Nach gehöriger Behandlung des Akkordgeschäftes wird selbes in das Akkordprotokoll eingetragen. Dieses wird mit einer fortlaufenden Zahl (der abgeschlossenen Akkorde) geführt und hat den Namen des Herstellers, die kurze aber ge- naue Bezeichnung des Akkord- objektes, den akkordirten Preis, die Lieferzeit und das Datum des abgeschlossenen Akkordes, so wie die Klausel zu enthalten, daß der Hersteller oder Lieferant sich verpflichte, unter Verzichtleistung auf den Rechtsweg bezüglich der richtigen und qualitätmäßigen Herstellung oder Lieferung sich dem Ausspruche des Gemeinderathes zu unterwerfen. Dieses Protokoll wird sonach von dem Akkordübernehmer, bei bauämtlichen Geschäften von dem Bauamts Inspizienten, eventuel auch vom Bauverwalter oder dem
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2