Ratsprotokoll vom 1. Mai 1860

Steuer-Abfindungsvertrag pro II. Semester 1860 und des Militär Jahres 1861 übermittelt wird. In Gemäßheit des Gemeinderaths Beschlußes vom 20. April 1860 Z. 2228 mit welchem der von Herrn Bürgermeister Anton Gaffl mit der k.k. Finanzbehörde abgeschlossene Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag für den II. Semester 1860, und bedingt für das Verwaltungsjahr 1861 rücksichtlich der Verzehrungssteuer der Wirthe und Fleischer mit 6510 fl und weiteren 13.020 fl samt entfallendem Kriegszuschlage seine nachträgliche Genehmigung ertheilte, erhält das städt. Kassaamt hiemit die Anweisung zur Einhebung der Verzehrungssteuer der Wirthe von dem Vorsteher der Wirthskommune Herrn Leopold Huber für den II. Semester 1860 im Betrage von 2200 fl samt 20 % Kriegszuschlag pr. 440 fl Zusammen 2640 fl Ferners samt der von dieser Verzehrungssteuer abzüglich des Kriegszuschlages entfallenden 20 % Gemeinde Umlage sowie zur Einhebung der Verzehrungssteuer

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