Steuer-Abfindungsvertrag pro II. Semester 1860 und des Militär Jahres 1861 übermit- telt wird. In Gemäßheit des Gemeinderaths Beschlußes vom 20. April 1860 Z. 2228 mit welchem der von Herrn Bür- germeister Anton Gaffl mit der k.k. Finanzbehörde abgeschlossene Verzehrungssteuer Abfindungs- Vertrag für den II. Semester 1860, und bedingt für das Verwaltungs- jahr 1861 rücksichtlich der Verzehrungs- steuer der Wirthe und Fleischer mit 6510 fl und weiteren 13.020 fl samt entfallendem Kriegszuschlage seine nachträgliche Genehmigung ertheilte, erhält das städt. Kassaamt hie- mit die Anweisung zur Einhebung der Verzehrungssteuer der Wirthe von dem Vorsteher der Wirthskom- mune Herrn Leopold Huber für den II. Semester 1860 im Betrage von 2200 fl samt 20 % Kriegszuschlag pr. 440 fl Zusammen 2640 fl Ferners samt der von dieser Ver- zehrungssteuer abzüglich des Kriegszuschlages entfallenden 20 % Gemeinde Umlage sowie zur Einhebung der Verzehrungssteuer
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