Ratsprotokoll vom 1. Mai 1860

angeordnet hat. Aus diesem Grunde kann in das vorgelegte Begehren gemäß Beschluß vom heutigen Tage nicht eingegangen werden, und erhält die Fleischer Kommune mit Rücksicht auf den inzwischen abgeschlossenen Verzehrungssteuer Abfindungsvertrag die Weisung, den die Pauschalsumme treffenden 20 % Gemeindezuschlag allmonatlich anticipativ samt der k.k. Steuer bei dem städt. Kassaamte gegen Empfangsbestätigung zu erlegen, wovon unter Einem das Letztere auf Rubrik angewiesen wird. 2292. Die Wirthskammer von Steyr um Nachlaß des von der Verzehrungssteuer zu entrichtenden städtischen Zuschlages oder um Mäßigung desselben auf 5 %. Den Herrn Gesuchstellern wird auf diese Eingabe erinnert, daß der Gemeinderath bey Berathung und Feststellung des Jahres Voranschlages pro 1860 zur Deckung des Abganges in die unabweisbare Nothwendigkeit versetzt war, die 20 % Umlage

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