angeordnet hat. Aus diesem Grunde kann in das vorgelegte Begehren gemäß Beschluß vom heutigen Tage nicht eingegangen werden, und erhält die Fleischer Kommune mit Rücksicht auf den inzwischen abgeschlossenen Verzehrungssteu- er Abfindungsvertrag die Weisung, den die Pauschalsumme treffenden 20 % Gemeindezuschlag allmonatlich anticipativ samt der k.k. Steuer bei dem städt. Kassaamte gegen Empfangsbestätigung zu erlegen, wovon unter Einem das Letztere auf Rubrik ange- wiesen wird. 2292. Die Wirthskammer von Steyr um Nachlaß des von der Ver- zehrungssteuer zu entrichtenden städtischen Zuschlages oder um Mäßigung desselben auf 5 %. Den Herrn Gesuchstellern wird auf diese Eingabe erinnert, daß der Gemeinderath bey Berathung und Feststellung des Jahres Voranschlages pro 1860 zur Deckung des Abganges in die unabweisbare Nothwendig- keit versetzt war, die 20 % Umlage
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