in Vorlage gebracht wird. Es ist zu constatiren, ob nach der Geschäftsordnung vom 18. Merz 1851 vorzugehen ist. Wurde beschlossen, nachdem die Eintheilung in Sectionen faktisch nicht bestand, jene nach Referaten auf Grundlage der Gemeindeordnung festzuhalten, und sich hiebey nach der von der hohen Statthalterey für die entworfene künftige Gemeindeordnung herabgelangten Geschäftsordnung zu benehmen. Die hohe k.k. Statthalterey übermittelt zu der im Februar l.J. kommissionell berathenen Gemeindeordnung der l.f. Stadt Steyr den Entwurf der bezüglichen Geschäfts Ordnung. Wird nach Vorlesung sämtlicher Paragrafe sowohl der GeschäftsOrdnung für den Gemeinderath als auch jene für den Stadtrath einhellig angenommen, und der hohen k.k. Statthalterey mittelst Bericht in Wiedervorlage gebracht. 1870. Dienstes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. Nachdem das hohe k.k. Ministerium des Innern mit Erlaße vom
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