Gemeinderath Lechner als Bürgermeister Stellvertreter erwählt, der sich zur Uebernahme dieser Funktionen in dem bezeichneten Falle erklärte, wovon einer hohen Statthalterey zum Behufe der Bestätigung mittelst Bericht die Anzeige zu erstatten ist. Nachdem die bisherige Abhaltung der Gemeinderaths Sitzungen eine unbestimmte war, so wolle nach § 83 der GemeindeOrdnung die künftige Anberaumung derselben betreffs der Anzeige an die hohe k.k. Statthalterey festgesetzt werden. Wurde für jeden 1. u 3. Mittwoch jeden Monats die Abhaltung einer GemeinderathsSitzung festgesetzt, wozu die Mitglieder mittelst Currende jedesmahl einzuladen sind, und wovon die hohe k.k. Statthalterey in die Kenntniß zu setzen ist. Es solle das in der künftigen Gemeinde Ordnung aufgestellte Prinzip, welches die Executive des Bürgermeisters in die Hand eines Kollegiums, Stadtrath bezeichnet, legt, in Gemäßheit des § 111 der Gemeinde Ordnung
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