Gemeinderath Lechner als Bürgermeister Stellvertreter erwählt, der sich zur Uebernahme dieser Funktionen in dem bezeich- neten Falle erklärte, wovon einer hohen Statthalterey zum Behufe der Bestätigung mittelst Bericht die Anzeige zu erstatten ist. Nachdem die bisherige Abhal- tung der Gemeinderaths Sitzun- gen eine unbestimmte war, so wolle nach § 83 der Gemeinde- Ordnung die künftige Anbe- raumung derselben betreffs der Anzeige an die hohe k.k. Statthalterey festgesetzt werden. Wurde für jeden 1. u 3. Mittwoch jeden Monats die Ab- haltung einer Gemeinderaths- Sitzung festgesetzt, wozu die Mitglieder mittelst Currende jedesmahl einzuladen sind, und wovon die hohe k.k. Statthalterey in die Kenntniß zu setzen ist. Es solle das in der künftigen Gemeinde Ordnung aufgestellte Prinzip, welches die Executive des Bürgermeisters in die Hand eines Kollegiums, Stadtrath bezeichnet, legt, in Gemäßheit des § 111 der Gemeinde Ordnung
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