nachträglich gemeinderäthlich genehmigt. ad Z. 1927. u. 1926. Vortrag Im Nachhange zum Beschluße vom 29. Merz l.J. nach welchem die Stadtgemeinde sich am Allerhöchst angeordneten Staats Lotterie Anlehen mit 2000 fl Ö.W., und die verschiedenen unter der städtischen Verwaltung stehenden Fonds mit 3000 fl betheiligten, wird das Kassaamt angewiesen, die vorgeschriebene Rateneinzalung vom 5ten Theile in National Anlehens Oblionen zu leisten, und dem entsprechenden Ankauf dieser Papiere bei Behebung von Quittungsbeiträgen in Linz nach Thunlichkeit der disponiblen Gelder zu vermitteln. Einhellig nach dem Antrage. Anton Haller Johann Amort Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2