Ratsprotokoll vom 20. April 1860

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 20. April 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr am 20. April 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Dr. Spängler, Mayr, Heindl Anton, Vogl, Edelbauer, Rom. v. Jäger, Vögerl, Müllner, Haas, Engl, Sandböck, Amort und Unzeittig. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Eysn, Heindl Michael, Stigler, Nutzinger, Harazmüller, Krenklmüller, entschuldigt. Herr Vizebürgermeister trägt vor: 2228. Note der k.k. Finanz Bezirks- Direktion Linz, womit der vom Herrn Bürgermeister Anton Gaffl mit der Finanz Behörde abgeschlossene Verzehrungssteuer Abfindungs Vertrag genehmigt wird, in die weitere Entscheidung, ob der Herr Bürgermeister Anton Gaffl zur Eingehung und Abschließung des Abfindungs Ver- trages nach den Bestimmungen der Gemeinde Ordnung vom Jahre 1850 ermächtigt war, nicht einzugehen, sondern dieselbe der kompetenten politischen Behörde anheim zustellen erachtet. Der vom Herrn Bürgermeister Anton Gaffl mit der Finanz Behörde abgeschlossene Verzehrungssteuer Abfindungs Vertrag für das II. Sem. 1860 und das Verw. Jahr 1861 wird

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr am 20. April 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Dr. Spängler, Mayr, Heindl Anton, Vogl, Edelbauer, Rom. v. Jäger, Vögerl, Müllner, Haas, Engl, Sandböck, Amort und Unzeittig. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Eysn, Heindl Michael, Stigler, Nutzinger, Harazmüller, Krenklmüller, entschuldigt. Herr Vizebürgermeister trägt vor: 2228. Note der k.k. Finanz BezirksDirektion Linz, womit der vom Herrn Bürgermeister Anton Gaffl mit der Finanz Behörde abgeschlossene Verzehrungssteuer Abfindungs Vertrag genehmigt wird, in die weitere Entscheidung, ob der Herr Bürgermeister Anton Gaffl zur Eingehung und Abschließung des Abfindungs Vertrages nach den Bestimmungen der Gemeinde Ordnung vom Jahre 1850 ermächtigt war, nicht einzugehen, sondern dieselbe der kompetenten politischen Behörde anheim zustellen erachtet. Der vom Herrn Bürgermeister Anton Gaffl mit der Finanz Behörde abgeschlossene Verzehrungssteuer Abfindungs Vertrag für das II. Sem. 1860 und das Verw. Jahr 1861 wird

nachträglich gemeinderäthlich genehmigt. ad Z. 1927. u. 1926. Vortrag Im Nachhange zum Beschluße vom 29. Merz l.J. nach welchem die Stadtgemeinde sich am Allerhöchst angeordneten Staats Lotterie Anlehen mit 2000 fl Ö.W., und die verschiedenen unter der städtischen Verwaltung stehenden Fonds mit 3000 fl betheiligten, wird das Kassaamt angewiesen, die vorgeschriebene Rateneinzalung vom 5ten Theile in National Anlehens Oblionen zu leisten, und dem entsprechenden Ankauf dieser Papiere bei Behebung von Quittungsbeiträgen in Linz nach Thunlichkeit der disponiblen Gelder zu vermitteln. Einhellig nach dem Antrage. Anton Haller Johann Amort Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer

nachträglich gemeinderäthlich genehmigt. ad Z. 1927. u. 1926. Vortrag Im Nachhange zum Beschluße vom 29. Merz l.J. nach welchem die Stadtgemeinde sich am Aller- höchst angeordneten Staats Lotterie Anlehen mit 2000 fl Ö.W., und die verschiedenen unter der städtischen Verwaltung stehenden Fonds mit 3000 fl betheiligten, wird das Kassaamt angewiesen, die vorgeschriebene Rateneinzalung vom 5ten Theile in National Anlehens Oblionen zu leisten, und dem entsprechenden Ankauf dieser Papiere bei Be- hebung von Quittungsbeiträgen in Linz nach Thunlichkeit der dis- poniblen Gelder zu vermitteln. Einhellig nach dem Antrage. Anton Haller Johann Amort Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer

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