die jüngsten Kriegsereignisse um den hiedurch herbeigeführten außerordentlichen Staatsaufwand entstandenen Abganges im Staatsbudget dringend gebothen erscheint, und die Betheiligung aller Fonde und Korporationen bei Subscription für dieses Anlehen Pflicht des Patriotismus ist, so erlaube ich nur bei dem Umstande, als die durch vielfache Bauwendungen bekanntlich stark in Anspruch genommenen und geschwächten Finanzkräfte der Kommune eine ausgiebigere Betheiligung bei diesem Anlehen nicht gestatten, den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath beschließe, daß für die Stadtgemeinde Steyr auf das mit Allerh: Entschließung vom 29. April 1859 vom 15. März 1860 angeordnete 5 % Lotterie Anlehen im Betrage von Zweytausend Gulden Oestr. Währg. subscribirt, und das Kassaamt beauftragt werde, diese Subscription bei dem kk. Steueramte Steyr unter Verwendung der disponiblen Effekten oder Barschaft zur
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