Raths Protocoll über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 30. Merz 1860. Im Beisein des kk. Herrn Statthalterey Rathes und Kreisvorstehers Karl August Reichenbach, unter dem Vorsitze des Herrn Vizebürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Dr. Spängler, Mayr, Heindl Anton, Vogl, Edelbauer, Vögerl, Harazmüller, Untzeittig, Millner, Sandböck, Haas, Engl, Stigler und Amort. Abwesend: Herr Bürgermeister Anton Gaffl, die Herren Gemeinderäthe: Eysn, von Jäger, Heindl Michael, Nutzinger, und Krenklmüller entschuldigt. Herr Statthalterey-Rath Reichenbach bemerkt, daß nach Art. 15 der Geschäfts Ordnung diese außerordentliche Sitzung mit einem schriftlichen Antrage beginnen solle. Hierauf stellte Herr Dr. Spängler nachfolgenden schriftl. Antrag der Gemeinderath wolle beschließen: daß, indem der von dem Herrn Bürgermeister Anton Gaffl mit der kk. Finanz Behörde abgeschlossene Vertrag wegen Verpachtung der indirekten Steuern von der Fleisch-, Weinund Obstmost-Consumtion in Steyr, dessen Inhalt dem Gemeinderathe nicht bekannt geworden ist, gegen die §.§. 61 u. 88 der
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