daß die Wiedereinräumung des Exjesuitengebäudes zur Aufnahme der kk. Haupt- und Unterrealschule unter Einem durchgeführt werde, wodurch dem hohen Aerar der kostspielige Bau einer neuen Schule erspart wird. Für die gegenwärtig im ExjesuitenGebäude untergebrachte kk. politische Behörde des Landbezirkes biethet das von der aufgelassenen kk. Berghauptmannschaft geräumte aerarische Haus ausreichende Unterkunft für ihren Personalstatus. In Erwägung dieser thatsächlichen Gründe erlaubt sich der in tiefer Ehrfurcht unterzeichnete Gemeinderath an Ein hohes kk. Justiz-Ministerium (Ministerium des Innern) die ergebenste Bitte zu stellen, Hochdasselbe wolle die angeführten Verhältnisse einer eingehenden Würdigung unterziehen, und in Berücksichtigung der Staatsund Kommunal-Interessen verordnen, daß an Stelle der mit April 1860 aufzulassenden Kreisbehörde in dem hiefür bestimmten aerarischen Gebäude das kk. Kreisgericht
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