daß die Wiedereinräumung des Exjesuitengebäudes zur Auf- nahme der kk. Haupt- und Unter- realschule unter Einem durchge- führt werde, wodurch dem hohen Aerar der kostspielige Bau einer neuen Schule erspart wird. Für die gegenwärtig im Exjesuiten- Gebäude untergebrachte kk. poli- tische Behörde des Landbezirkes biethet das von der aufgelassenen kk. Berghauptmannschaft ge- räumte aerarische Haus aus- reichende Unterkunft für ihren Personalstatus. In Erwägung dieser thatsächlichen Gründe erlaubt sich der in tiefer Ehrfurcht unterzeichnete Ge- meinderath an Ein hohes kk. Justiz-Ministerium (Ministerium des Innern) die ergebenste Bitte zu stellen, Hochdasselbe wolle die angeführten Verhältnisse einer ein- gehenden Würdigung unterziehen, und in Berücksichtigung der Staats- und Kommunal-Interessen verord- nen, daß an Stelle der mit April 1860 aufzulassenden Kreisbehörde in dem hiefür bestimmten aerarischen Gebäude das kk. Kreisgericht
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