Ratsprotokoll vom 27. März 1860

im Rathhause unterbrachte, worin sich dieselbe seit einem Decenium noch befindet, weil die bisher von den hohen Behörden eingeleiteten Verhandlungen über die neu zu erbauende Haupt- und Unterrealschule bis jetzt zu keinem definitiven Abschluße gediehen sind. Die Allerhöchste Entschließung vom 27. Dezember 1859, welche die Auflassung der kk. Kreisbehörden im Kronlande ob der Enns, und die Einstellung ihrer Wirksamkeit mit Ende April 1860 verfügt, legt dem in tiefer Ehrfurcht gefertigten Gemeinderath den Wunsch nahe, daß aus den eingangs erwähnten Gründen das nun frei gewordene Kreisamtsgebäude eine seinen Räumlichkeiten entsprechende Verwendung erhalte. Als eine solche erscheint die Unterbringung des kk. Kreisgerichtes in diesem aerarischen Gebäude, welche weiters durch die Nähe der Frohnfeste in der inneren Stadt gerechtfertigt wird, und zugleich die Möglichkeit in sich schließt,

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