5125, u 5398 auf 20% gestellt, — repartirt werden, ob dieselben mit Zuschlag des 20 % tigen Kriegszuschußes, oder ohne denselben in Verrechnung kommen? Wurde beschlossen, daß die Repartition der einfachen Besteuerung ohne des 20 % tigen Kriegszuschlages vorgenommen werde, welcher Beschluß der zur Ausarbeitung dieser Repartition betrauten Rechnungs Revision kund zu geben ist. IV Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 1203. Michael Eppinger, um Erfolglassung des abgestrichenen Betrages bezüglich der Herstellung des Feuerhammers. In Berücksichtigung der fleißigen und mühsamen Arbeit und des damit verbundenen größeren Zeitaufwandes genehmigt der Gemeinderath, daß dem Herrn Michael Eppinger für die Herstellung des Feuerhammers am Stadtpfarrthurme außer dem vom kk. Kreisbauamte adjustirten Kostenbetrage pr 28 fl 95 xr eine weitere Vergütung von 15 fl 57 ½ xr geleistet werde, somit 44 fl 52 ¼ xr ÖW. im Ganzen;
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