im Wege der hohen Statthalterey und dem hohen Justiz Ministerium unterbreitet werde. Petition Die Kommunalvertrettung der landesfürstlichen Stadt Steyr hat zu allen Zeiten die Wichtigkeit und Bedeutung anerkannt, welche den industriellen und commerziellen Verhältnissen er- wächst, wenn der Stadtbezirk der Sitz jener kk. Behörden bleibt, deren Wirksamkeit sich auf einen großen Umkreis erstreckt. Von solchen Beweggründen ge- leitet, hat im Jahre 1846 der ehe- malige Magistrat Steyr, die eigenthümliche sogenannte städt. Kaserne zum Zwecke des Umbaues für das kk. Traunkreisamt überlassen, wodurch die Kommune einer jährlichen Rente von fl 600 CMz resp: einem Kapitale von fl 12.000 CMz freiwillig entsagte. Bei der in den Jahren 1848 und 1849 gepflogenen Verhandlung über die Organisirung neuer auf einen weiten Sprengel be- rechneter Gerichts-Behörden
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