5125, u 5398 auf 20% gestellt, — repartirt werden, ob dieselben mit Zuschlag des 20 % tigen Kriegs- zuschußes, oder ohne denselben in Verrechnung kommen? Wurde beschlossen, daß die Repartition der einfachen Be- steuerung ohne des 20 % tigen Kriegszuschlages vorgenommen werde, welcher Beschluß der zur Ausarbeitung dieser Repartition betrauten Rech- nungs Revision kund zu geben ist. IV Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 1203. Michael Eppinger, um Erfolg- lassung des abgestrichenen Be- trages bezüglich der Herstellung des Feuerhammers. In Berücksichtigung der fleißi- gen und mühsamen Arbeit und des damit verbundenen größeren Zeitaufwandes genehmigt der Gemeinderath, daß dem Herrn Michael Eppinger für die Herstellung des Feuerhammers am Stadtpfarr- thurme außer dem vom kk. Kreisbauamte adjustirten Ko- stenbetrage pr 28 fl 95 xr eine weitere Vergütung von 15 fl 57 ½ xr geleistet werde, somit 44 fl 52 ¼ xr ÖW. im Ganzen;
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