Ferner soll ihnen das Recht ge- stehen, über gemachte Anzeige jede Abhilfe zu verlangen, wenn sich die Hausbewohner gegen die bestehende Hausordnung benehmen oder andere unsittliche oder andere Vergehen zu Schulden kommen lassen. 615. Bericht der Mild. Vers. Fonds Rech- nungsführung über die bei die- sem Fonde und der bischöflichen Stif- tung erledigten Pfründen und über die zur Consolidirung die- ser Fonde nothwendigen Maßregeln. Dieser Bericht wird zur Wissenschaft genommen und be- schlossen, daß um den Mild. Vers. Fond nicht voreilig zu beschweren vor der Hand nur 10 Lazareth- hauspfründen und zwar zur Schonung des Armen Institutes an gänzlich verpflegte in der Siechen Anstalt verliehen wer- den sollen. Der Tag der Verleihung, so wie die Bezeichnung bleibt einer späteren Erledigung vorbehalten. Bezüglich der weiteren be- reits erledigten Pfründen soll langsam vorgegangen werden und nur in den dringensten Fällen
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