Ratsprotokoll vom 27. März 1860

Ferner soll ihnen das Recht gestehen, über gemachte Anzeige jede Abhilfe zu verlangen, wenn sich die Hausbewohner gegen die bestehende Hausordnung benehmen oder andere unsittliche oder andere Vergehen zu Schulden kommen lassen. 615. Bericht der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung über die bei diesem Fonde und der bischöflichen Stiftung erledigten Pfründen und über die zur Consolidirung dieser Fonde nothwendigen Maßregeln. Dieser Bericht wird zur Wissenschaft genommen und beschlossen, daß um den Mild. Vers. Fond nicht voreilig zu beschweren vor der Hand nur 10 Lazarethhauspfründen und zwar zur Schonung des Armen Institutes an gänzlich verpflegte in der Siechen Anstalt verliehen werden sollen. Der Tag der Verleihung, so wie die Bezeichnung bleibt einer späteren Erledigung vorbehalten. Bezüglich der weiteren bereits erledigten Pfründen soll langsam vorgegangen werden und nur in den dringensten Fällen

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