und des Herrn Inspizienten Hofmann im Regiewegen auszuführen und sind allwöchentlich die Wochenlisten mit Aufführung der Arbeiten, der Arbeitszeit und des Lohnes zur Zalung vorzulegen, und aber die übrigen Arbeiten, welche frü- her mit den Verfertigern genau zu behandeln, zur Zalungsanwei- sung zu überreichen. Sämtliche Arbeiten sind gut und dauerhaft, aber ohne Prunk mit entsprechend geringen Auf- wande auszuführen. Die beiden Herrn: Vögerl und Hofmann sind von diesem Beschluße mittelst Dekret und mit dem Ersuchen zu verständigen, die Leitung und Ueberwachung der Herstellungen zu übernehmen. Ueber die weiteren Punkte wird ferner verfügt, daß ad 1 von der Kanzelei, das im Siechen zimmer aufgeheftete Speisen- normale den jetzigen Verhältnissen angepaßt und abgeändert werde. Die im Punkte 6 angetragenen zwey Kathegorien der Verpflegung hat zu unterbleiben, da von dem Grundsatze ausgegangen wird,
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