Ratsprotokoll vom 27. März 1860

welchem Grunde auch eine Betheiligung bei der Besetzung der Unterlehrer zu stellen nicht zulässig erscheint. Indem ich diesen Ansichten des Comités beipflichte, stelle ich den Antrag daß dieselben in allen Punkten zum Gemeinderathsbeschluß erhoben werden, und diesem Beschluße gemäß sind. 1. Dem Oberlehrer Jakob Irk diese Beschlüße in so weit selbe ihm angehen in einem Dekrete bekannt zu geben, und ist derselbe unter Einem aufzufordern sein Einverständniß mit der beantragten Schulgeld Einhebung und der hiefür zugestandenen Perzeptualgebühr, oder seine Gründe dagegen in einer schriftlichen Äußerung bekannt zu geben. Ist diese Äußerung erfolgt, ist der Gehalt des Oberlehrers anzuweisen, wozu behufs der Vormerkung das Kassaamt vorläufig die Weisung erhält. Dieser vorläufige Auftrag ist demselben auch bezüglich des Entschädigungsbetrages pr 50 fl

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