Ratsprotokoll vom 27. März 1860

welchem Grunde auch eine Be- theiligung bei der Besetzung der Unterlehrer zu stellen nicht zulässig erscheint. Indem ich diesen Ansichten des Comités beipflichte, stelle ich den Antrag daß dieselben in allen Punkten zum Gemeinderathsbeschluß er- hoben werden, und diesem Beschluße gemäß sind. 1. Dem Oberlehrer Jakob Irk diese Beschlüße in so weit selbe ihm angehen in einem Dekrete bekannt zu geben, und ist der- selbe unter Einem aufzufordern sein Einverständniß mit der be- antragten Schulgeld Einhebung und der hiefür zugestandenen Perzeptualgebühr, oder seine Gründe dagegen in einer schriftlichen Äußerung bekannt zu geben. Ist diese Äußerung erfolgt, ist der Gehalt des Ober- lehrers anzuweisen, wozu be- hufs der Vormerkung das Kassa- amt vorläufig die Weisung er- hält. Dieser vorläufige Auftrag ist demselben auch bezüglich des Entschädigungsbetrages pr 50 fl

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