Ratsprotokoll vom 27. März 1860

hiebei brachte, zu haben, dieselben aber nun ganz ungerechtfertigter Weise entzogen werden, so sey zu versuchen, durch eine Vorstellung an die hohe kk. Statthalterey den beständigen Fortbezug wieder zu erwirken. f. Soll dieser Vorstellung eine zweite angereiht werden, mit welcher das Präsentationsrecht bei der Besetzung der Oberlehrer- stelle gewährt werden soll, indem es ganz natürlich ist, daß die Gemeinde, wenn selbe schon zur Zalung, der Lehrer verpflichtet ist, auch und namentlich bei der Besetzung des Oberlehrers ein Wort mitzureden haben soll. g. Endlich würde sich in der Frage der Pensionirung dahin verein- bart, daß der Oberlehrer nach Maßgabe der politischen Schul- verfassung und den allgemeinen Pensions-Vorschriften, pensions- fähig erklärt werde. Die Pensionszusage ist aber keineswegs auf die Unterlehrer auszudehnen, weil dieselben für das Konsistorium immer ver- fügbar bleiben müssen, aus

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