Ratsprotokoll vom 27. März 1860

hiebei brachte, zu haben, dieselben aber nun ganz ungerechtfertigter Weise entzogen werden, so sey zu versuchen, durch eine Vorstellung an die hohe kk. Statthalterey den beständigen Fortbezug wieder zu erwirken. f. Soll dieser Vorstellung eine zweite angereiht werden, mit welcher das Präsentationsrecht bei der Besetzung der Oberlehrerstelle gewährt werden soll, indem es ganz natürlich ist, daß die Gemeinde, wenn selbe schon zur Zalung, der Lehrer verpflichtet ist, auch und namentlich bei der Besetzung des Oberlehrers ein Wort mitzureden haben soll. g. Endlich würde sich in der Frage der Pensionirung dahin vereinbart, daß der Oberlehrer nach Maßgabe der politischen Schulverfassung und den allgemeinen Pensions-Vorschriften, pensionsfähig erklärt werde. Die Pensionszusage ist aber keineswegs auf die Unterlehrer auszudehnen, weil dieselben für das Konsistorium immer verfügbar bleiben müssen, aus

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